Günther Becksteins großer Tag

Heute berät der Bundesrat über den “Killerspiel”-Gesetzentwurf Bayerns. Der Begriff “Killerspiel” scheint inzwischen trotz der Tatsache, dass er gemessen am Inhalt der Spiele unzutreffend ist, derart objektiviert worden zu sein, dass er als offizielle Genrebezeichnung auftritt. Dies ist eine logische Folge der von den Kritikern verfolgten Strategie, diese Spiele und Filme als erstes moralisch-ethisch zu diskreditieren. Jeder prominente Gegner macht dies in nahezu jedem Statement klar; es handelt sich um Dreck und Schmutz, eine Gesellschaft, die dies nicht verbietet, ist “krank”. Die Gefährlichkeit wird auf diese Art und Weise bereits vor jeglicher Präsentation wissenschaftlicher Daten “nachgewiesen” und daher genügt es, wenn Täter derartige Medien besaßen, um diese als Ursache zu identifizieren. Dass die entsprechenden Studien wesentlich komplexere und auch widersprüchliche Ergebnisse vorweisen, die im Übrigen nie kriminelle Gewaltausübung untersucht haben (genau diese steht aber im Zentrum der Debatten), kann man hierbei dann ignorieren.

Psychologisch ist dies so geschickt und öffentlichkeitswirksam, dass selbst Verteidiger es groteskerweise anerkennen. So hat der Deutsche Kulturrat zwar dankenswerterweise Videospiele verbal unter den Schutz der Kunstfreiheit gestellt, gleichzeitig aber auch deutlich gemacht, dass es sich hier um Geschmacklosigkeiten und Schund minderer Qualität handele.

Aber das nur am Rande, ich möchte die prinzipiellen Argumentationsmuster in einer längeren Abhandlung demnächst gesondert untersuchen. Eigentlich geht es hier nur um folgende Äußerung von G. Beckstein, welche die Gefährlichkeit der Computerspiele belegen soll und gleichzeitig ein generelles Verbot als einzigen Ausweg anpreist:

Allerdings sehe ich in der Kriminalstatistik, dass die häufigste Problematik bei 18- bis 25-Jährigen liegt, und da hilft mir der Jugendschutz nichts. Da brauche ich ein Verbot.

Auch hier ist die Frage, inwieweit Medien an den kriminellen Handlungen ursächlich beteiligt sind, bereits positiv beantwortet. Die Behauptung ist aber vor allem aus einem anderen Grund irreführend, um nicht zu sagen verlogen: dass Menschen (v.a. Männer) in dieser Altergruppe besonders häufig straffällig sind, ist ein historisch und kulturell universelles Phänomen, seit es Kriminalstatistiken gibt (Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung, Langfassung, S. 357)!
Diese Häufung der Delinquienz im fraglichen Alter existiert also seit mindestens 100 Jahren und zwar global. Beckstein schießt sich mit dem Verweis auf diese statistischen Daten also geradezu vorbildlich selbst ins Bein (Disclaimer für die BPjS: aus diesem würde natürlich, wenn überhaupt, nur grünes Blut fließen): wenn diese Häufung schon lange vor der Existenz der fraglichen Medien existierte, muss sie mit ziemlicher Sicherheit andere Gründe haben.

Kommentar