Ghostbusters III

Obwohl die Aufklärungsquote bei Morden in der Regel bei ca. 90% (in der DDR natürlich 100%) liegt, also wahrscheinlich viel höher, als allgemein angenommen, bleibt ein kleiner Rest von Tätern, die sich einer gerechten Strafe entziehen. Aber dies könnte daran liegen, dass es sich hierbei um Verbrechen handelt, die mithilfe von Methoden ausgeführt worden, denen die normale Kriminalistik nichts entgegenzusetzen hat. Aber Hilfe naht, denn jüngere Juristen werden inzwischen entsprechend geschult und können ihr spezielles Wissen auch sehr schnell an die nächste Generation weitergeben. Als ein Beispiel unter hoffentlich vielen sei Tonio Walter genannt, Professor für Strafrecht an der Uni Regensburg. Neben der üblichen Paragraphenpaukerei belegte er während seines Studiums als Nebenfach “Seriöse Parapsychologie” und ist somit in der Lage, billige Alibis zu durchschauen, die von in der realen Welt operierenden Strafverfolgungsbehörden tatasächlich ernst genommen worden wären.

Denn auch wenn der Verdächtigte zur Tatzeit Hunderte Kilometer vom Opfer entfernt in der Kneipe saß und 10 Zeugen dies bestätigen können, heißt das noch lange nicht, dass er nicht nebenbei (“muss nur mal schnell auf´s Klo”) per Telekinese mehrfach mit dem Messer auf die nervige Schwiegermutter eingestochen hat. Schließlich gilt, was Prof. Walter in der Rezension des Buches “Willensfreiheit und rechtliche Schuld” von Reinhard Merkel, in dem es um die neuesten Hypothesen aus der Hirnforschung und ihre Auswirkungen auf das Strafrecht bzw. die persönliche Schuld geht, schreibt:

Wie sich im Geistigen ein Wille formt, kann die Naturwissenschaft nicht ergründen. Ebensowenig kann sie die Grenzen des Weltalls abstecken. Beweist das, dass es diese Grenzen nicht gibt? Und der Hinweis, es existiere kein einziger Beleg, dass immaterieller Geist auf Materie einwirken könne, wischt alle Religionen ebenso beiseite wie die seriöse Parapsychologie, die durchaus schon telekinetische Phänomene unter Laborbedingungen dokumentiert hat.

Um Mitglied der juristischen Spezialeinheit zu werden, muss man also nur voraussetzen, dass Religionen nicht grundsätzlich falsch liegen können und zweitens den tatsächlichen Forschungsstand bezüglich Telekinese ignorieren, beides dürfte nicht so schwer sein. Obwohl böse Zungen behaupten, das beste Argument gegen die Existenz von Telekinese sei immer noch die Fernbedienung…

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